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Frischwasseranschluss

Um Ihren Neubau an das Frsichwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Frischwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.

Trinkwasser unterliegt den strengen Qualitätsanforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung, in der die Grenzwerte der einzelnen Wasserinhaltsstoffe festgeschrieben sind. Nur Fachfirmen, die vom jeweiligen Versorger beauftragt wurden dürfen einen Hausanschluss herstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:

  • Antrag auf Anschluss an das Wasserversorgungsnetz (2- fache Ausführung)
  • Ermittlung des Spitzendurchflusses (2- fache Ausführung)
  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage der Leitungen auf dem Grundstück im Maßstab 1:500
  • Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit Angaben über den vorgesehen Standort des Wasserzählers
  • Nachweis der Installationsfirma

Rechtsgrundlage

  • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

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