Landschaftspflege
Nr. 99090009027000Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten in der Kulturlandschaft. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Schleswig-Holstein bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten über entsprechend ausgestaltete Programme gefördert. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Das Land fördert die Landschaftspflege. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer.
Rechtsgrundlage
- §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 30, 32 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- § 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu NATURA 2000 finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".