Testament verwahren
Nr. 99046018089000Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Verfügung von Todes wegen (z.B. Ihr eigenhändiges Testament) im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die besondere amtliche Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust. Die Testamentshinterlegung wird auch im Zentralen Testamentsregister erfasst.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das jeweils gemäß § 344 FamFG zuständige Amtsgericht.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr für die Hinterlegung: 75,- EUR
Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 18,- EUR.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In bestimmten Fällen wird die besondere amtliche Verwahrung auch von dritter Seite veranlasst, wenn Sie dies wünschen, z.B. bei der Errichtung eines notariellen Testaments oder Erbvertrags. Dann sorgt der Notar bzw. die Notarin dafür, dass die Urkunde in besondere amtliche Verwahrung genommen wird.