Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
Nr. 99110031000000Wollen Sie als Träger im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss vor Aufnahme in das Lehrprogramm beziehungsweise vor Änderung des Lehrprogramms erfolgen.