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08.07.2021

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung
»Offene Ganztagsschule« an der Grundschule Hamberge

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl. –H. S. 514) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. S.-H. S. 425) sowie § 10 der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge vom 23.06.2020.wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Hamberge vom 25.03.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung der Gemeinde Hamberge erlassen:

§ 1

§ 3 erhält folgende neue Fassung:

§ 3 Entstehung, Beendigung der Gebührenpflicht an Schultagen

(1)     Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Schuljahres (1.8.), für das das Kind zur Betreuung angemeldet ist. Sie endet mit Ablauf desselben Schuljahres.

 

(2)     Für die Benutzung der „Offenen Ganztagsschule“ an Schultagen sind die Gebühren in 12 Monatsbeiträgen wie folgt zu entrichten:


1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage
Preisstufe 1
11.50 bis 15.20 Uhr
33,00 € 66,00 € 99,00 € 132,00 € 165,00 €
Preisstufe 2
13.20 bis
15.20 Uhr
20,00 € 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 €

In den Benutzungsgebühren sind die Kosten für die Teilnahme an Kursen enthalten. Materialkosten, die in den einzelnen Kursen anfallen, sind in den Benutzungsgebühren nicht enthalten.

In den Benutzungsgebühren sind die Kosten für die Mittagsverpflegung nicht enthalten.

(3)   Für die Teilnahme am Kursangebot (ohne Nutzung des Betreuungsangebots) beträgt die Gebühr 12,00 € pro Kurs und Monat.

(4)   Bei einer nachgewiesenen Erkrankung des Kindes von mindestens vier Wochen können entsprechende Gebührenanteile auf schriftlichen Antrag einer/s Unterhaltspflichtigen erstattet werden. Der Antrag auf Erstattung ist spätestens zwei Wochen, nach denen das Kind die Einrichtung wieder besucht, beim Kooperationspartner der Gemeinde Hamberge einzureichen. Über den Antrag entscheidet der Kooperationspartner in Abstimmung mit der Koordinatorin bzw. der Koordinator der „Offenen Ganztagsschule“.

(5)   Die Heranziehung zu den Gebühren wird durch schriftlichen Bescheid zu Beginn eines jeden Schuljahres bzw. in Ausnahmefällen im laufenden Schuljahr zum dritten eines Monats vorgenommen.

(6)   Die Gebühr ist monatlich im Voraus fällig. Die Gemeinde Hamberge erhebt die Gebühren über einen Kooperationspartner ausschließlich bargeldlos unter Verwendung des Lastschrifteinzugsverfahrens jeweils zum 03. eines Monats.

(7)   Bei einer Kündigung gem. § 7 der Ganztagsschulsatzung endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung Berücksichtigung findet. Bei einem Ausschluss nach § 8 der Ganztagsschulsatzung endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Ausschluss erfolgt ist.

§ 2

§ 4 erhält folgende neue Fassung:

§ 4 Entstehung, Beendigung, Höhe und Festsetzung der Gebührenpflicht in den Ferien

(1)   Die Gebührenpflicht entsteht für den Zeitraum, für den das Kind in den Ferien zur Betreuung angemeldet ist.  Sie endet mit Ablauf der jeweiligen Ferienwoche.

 

(2)   Für die Benutzung der „Offenen Ganztagsschule“ in den Ferien sind Gebühren in Höhe von 72,00 €/Ferienwoche zu entrichten. In den Benutzungsgebühren sind ggf. anfallende Materialkosten und Verpflegungskosten nicht enthalten.

(3)   Die Heranziehung zu den Gebühren wird durch schriftlichen Bescheid über den Kooperationspartner der Gemeinde Hamberge vorgenommen.

(4)   Die Gebühr ist im Voraus fällig. Die Gemeinde Hamberge erhebt die Gebühr über den Kooperationspartner ausschließlich bargeldlos unter Verwendung des Lastschrifteinzugsverfahrens.

§ 3

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5 Datenschutz

(1)   Personenbezogene Daten dürfen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Grundschule Hamberge, der Gemeinde Hamberge, vom Amt Nordstormarn sowie des Kooperationspartners nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Veranlagung der Gebühr im Rahmen dieser Satzung erforderlich ist.

(2)   Zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und zur Festsetzung der Abgaben im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten zulässig, die der Gemeinde Hamberge, dem Amt Nordstormarn sowie dem Kooperationspartner aus den Angaben in den Anträgen und den Meldedaten bekannt werden.

(3)   Die Gemeinde Hamberge, das Amt Nordstormarn sowie der Kooperationspartner dürfen sich diese Daten von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an der Grundschule Hamberge übermitteln lassen und zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten.

(4)   Die Gemeinde Hamberge, das Amt Nordstormarn sowie der Kooperationspartner sind befugt, auf der Grundlage von Angaben der Abgabenpflichtigen und von den nach Abs. 2 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Abgabenpflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten elektronisch zu führen, zu speichern und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten.

§ 4

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge tritt zum 01.08.2021 in Kraft.

Hamberge, den 22.04.2021
Paul-Friedrich Beeck
Bürgermeister


Vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 07.07.20212

Stefan Wulf 
Amtsdirektor


Veröffentlichung:
Im Internet bereitgestellt am 08.07.2021
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 08.07.2021



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