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28.10.2021

Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zarpen, Kreis Stormarn

Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Zarpen vom 23.09.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 11.10.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Zarpen erlassen:

§ 1

§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach    § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zarpen tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 11.10.2021 erteilt.

Zarpen, den 14.10.2021
Der Bürgermeister

Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zarpen wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zarpen kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 15.10.2021
Stefan Wulf                                                      
Amtsdirektor

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