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03.05.2022

Bekanntmachung der 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung

der Gemeinde Rehhorst, Kreis Stormarn

Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl. –H. S. 153) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.04.2022 folgende 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzungfür die Gemeinde Rehhorst, Kreis Stormarn, erlassen:

§ 1

§ 1 erhält folgende Fassung:

§ 1 Bürgermeisterin/Bürgermeister, Stellvertretung, besondere Erstattungen

(1)     Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 % des Höchstsatzes der Verordnung.

(2)   Die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine regelmäßige monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 €.

Darüber hinaus wird der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für ihre oder seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertreten wird, 1/30 der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht übersteigen.

(3)   Neben der monatlichen Aufwandsentschädigung erhält die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zur Abgeltung der Kosten für die dienstliche Benutzung privater Telekommunikationsseinrichtungen einen pauschalen Betrag in Höhe von 240,-- € jährlich.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung tritt zum 01.06.2022 in Kraft.

Rehhorst, den 28.04.2022
gez. Birgit Gerritzen
Bürgermeisterin

Vorstehende 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 29.04.2022
Stefan Wulf                                                       
Amtsdirektor

Bekanntgemacht im Internet am 02.05.2022
Bekanntgemacht in den LN Stormarnteil am 03.05.2022

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