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04.05.2022

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf, 2. Nachtrag

S A T Z U N G

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 18.12.2019

(Gebührensatzung)

2. Nachtrag vom 29.04.2022

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.- H., S. 153) sowie § 44 Abs. 3 S. 6 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 352) und der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2, 6 Abs. 1 und Abs. 4, 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6, 9a Abs. 1 S. 1 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.03.2022 (GVOBl. S.301) sowie der §§ 1 Abs. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Badendorf am 28.04.2022 diese Satzung erlassen.

§ 4 erhält folgende neue Fassung:

§ 4

Gebührensatz

(1)       Die Grundgebühr je Hauptwasserzähler und Monat beträgt 8,00 EURO.

(2)     Die Zusatzgebühr beträgt bei der Schmutzwasserbeseitigung 4,20 EURO je m³ Schmutzwasser.“

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

23619 Badendorf, 29.04.2022

Volker Brockmann

(Bürgermeister)

Vorstehender 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 18.12.2019, (Gebührensatzung) wird hiermit bekannt gemacht.

Die Gebührensatzung liegt im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld,02.05.2022

Amt Nordstormarn

Der Amtsdirektor

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