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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn

Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.02.2018 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78 mit Bescheid vom 04.06.2018, Az.: IV 525 – 512.111 – 62.003 (6. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in Reinfeld, Zimmer O3 und O4, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet unter der Adresse „www.Amt-Norstormarn.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden un-beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Reinfeld, den 05.04.2019
Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

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