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Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Heilshoop (Aufhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung)

Aufgrund der §§4 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 2 und 134 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 301) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Heilshoop vom 09.05.2022 folgende Satzung erlassen:

§ 1

(1) Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Heilshoop in der Fassung vom 27.05.2002 wird hiermit aufgehoben.

(2) Soweit Abgabenansprüche vor dem Inkrafttreten dieser Aufhebungssatzung entstanden sind, gilt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Heilshoop in der Fassung vom 27.05.2002 fort.

§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Die Satzung kann während der üblichen Sprechzeiten im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld sowie unter www.amt-nordstormarn.de eingesehen werden.

Heilshoop, den 10. Mai 2022

Jan Steen
Bürgermeister

Vorstehende Aufhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Heilshoop wird hiermit bekannt gemacht. Die Aufhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Heilshoop kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, in Zimmer A7 während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 19.05.2022

Stefan Wulf                                                        
Amtsdirektor

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