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1. Nachtragshaushaltssatzung Amt Nordstormarn für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 112) zuletzt geändert durch Art. 3 Ges. am 05.02.2025 (GVOBl. 2025 Schl.-H. Nr. 27) in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) wird nach Beschlussfassung am 02.07.2025 durch den Amtsausschuss die folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden


    erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl.

Nachträge

 
        gegenüber bisher

nunmehr

festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

       
 

Gesamtbetrag der Erträge

0 EUR 0 EUR 9.209.800 EUR

9.209.800 EUR

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

9.209.800 EUR

9.209.800 EUR

 

Jahresüberschuss

0 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

 

Jahresfehlbetrag

0 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

           
2. im Finanzplan der         
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

0 EUR

0 EUR

9.168.300  EUR

9.168.300  EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

0 EUR

0 EUR

9.009.800  EUR

9.009.800  EUR

           
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

0 EUR

0 EUR

1.000  EUR

1.000  EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

0 EUR

0 EUR

309.600  EUR

309.600  EUR

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

4.

Gesamtzahl (VZÄ) im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher 56,78

auf 57,55


§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,- EUR.

§ 4

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.

(2) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.

(3) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Die Personalkosten und die dazugehörigen Auszahlungen sind von der Deckungsfähigkeit ausgenommen.

(4) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kontenart 783 eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus werden Auszahlungen einer investiven Maßnahme innerhalb eines Budgets, die sich über mehrere Konten verteilen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

(5) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO übertragen werden. Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen werden für übertragbar erklärt.

(7) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO ist zu beachten.

23858 Reinfeld, 07.07.2025                                                                                              Amt Nordstormarn
                                                                                                                                              Der Amtsdirektor

Vorstehende Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer 17, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 07.07.2025                                                                                              Amt Nordstormarn
                                                                                                                                              Der Amtsdirektor

07.07.2025 

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