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14.07.2025

Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst sowie Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldhorst hat in ihrer Sitzung am 18.07.2024 beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, östlich der Straße Steinfeld (Kreisstraße K 2), nördlich der Straße Hohenkamp und westlich der Kläranlage Steinfeld aufzustellen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Umwandlung Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr,

-          Umwandlung Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolz- und Spielplatz.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.07.2024 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das o.g. Gebiet einschließlich der Begründung gebilligt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und die Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Die erarbeiteten Planunterlagen sind für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 23.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“

Es wird auf folgendes hingewiesen:

-          Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

-          Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift.

-          Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes von Bedeutung ist.

-          Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

 

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich            

Dienstag                                 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                             von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr            

öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“

Die Geltungsbereiche sind im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst
Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Abänderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 09.07.2025                                          Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

 

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