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20.08.2025

Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet nordöstlich der Hauptstraße K71, nordwestlich der Alten Dorfstraße, Grundstücke Hauptstraße 5g und Alte Dorfstraße 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg hat in der Sitzung am 19.06.2025 die 1. Änderung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet nordöstlich der Hauptstraße K71, nordwestlich der Alten Dorfstraße bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans tritt mit Beginn des 22.08.2025 in Kraft.

Alle Interessenten können den Bebauungsplan und die Begründung in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld, Zimmer A3 und A4 des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich            

Dienstag                                 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                             von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Nordstormarn geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Geltungsbereich 1. Änderung BPlan Nr. 5a der Gemeinde Klein Wesenberg
Geltungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5a der Gemeinde Klein Wesenberg

(Geltungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5a der 
Gemeinde Klein Wesenberg)

Reinfeld, den 18.08.2025                                          Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor


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