Beschluss der 2. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ratzbek der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Dorfstraße/Heißweg
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg hat in der Sitzung am 12.03.2026 die 2. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ratzbek der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Dorfstraße/Heißweg bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Die 2. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ratzbek tritt mit Beginn des 08.05.2026 in Kraft.
Alle Interessenten können die Satzung und die Begründung in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld in den Büros A3 oder A4 des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Nordstormarn geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Reinfeld, den 30.04.2026 Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor