Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 12 (Solarpark Ziegelweg) der Gemeinde Badendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Badendorf hat in ihrer Sitzung am 26.03.2024 die Vorentwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge im Westen durch die Bundesautobahn BAB A 20 und im Norden durch den Gewässerzulauf zu Landgraben und dessen Verlängerung bis zur BAB A 20 einschließlich der Begründung und der Potentialanalyse gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Die erarbeiteten Planunterlagen sind für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 31.05.2024 bis einschließlich 30.06.2024
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 12 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkei der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und ded Bebauungsplanes Nr. 12 nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekannt,machung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“
Die Geltungsbereiche sind im nachstendenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Abesenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhabung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Reinfeld, den 21.05.2024
Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor