Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a der Gemeinde Klein Wesenberg nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg in der Sitzung am 13.02.2025gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5a der Gemeinde Klein Wesenberg für das nordöstlich der Hauptstraße K71, nordwestlich der Alten Dorfstraße, Grundstücke Hauptstraße 5g und Alte Dorfstraße 1 und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummer 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per Email an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de
- Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit, diese schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 5a nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zahlungsmöglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB:
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Reinfeld, den 25.03.2025 Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor