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Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg (Solarpark Ratzbek) nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 06.06.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg (Solarpark Ratzbek) für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der Dorfstraße (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, südlich der Straße Langenjahren und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 29.07.2024 bis 29.08.2024

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht als Teil der Begründung inklusive
Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Solarpark Ratzbek) der Gemeinde Wesenberg mit
- Bestandskarte Biotoptypenkartierung
- Bestandskarte Gewässer und Ergebnistabelle Gewässerkartierung
- Bestandskarte Gehölze und Ergebnistabelle Gehölzkartierung
→ Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt

Landschaftsplan der Gemeinde Wesenberg
→ Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgütern

Fachgutachten
- Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Gutachterliche Stellungnahme „Einschätzung der potenziellen Blendwirkung einer PV-Anlage in der Nähe von Ratzbek in Schleswig-Holstein“

Abwägung der Stellungahmen
des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport SH - Landesplanungsbehörde, des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport SH – Kampfmittelräumdienst, des Landesamtes für Umwelt - Untere Forstbehörde, des Archäologischen Landesamtes, des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation SH, des Kreises Stormarn, der TenneT TSO GmbH, der Autobahn GmbH des Bundes, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in SH, des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land, des Wasser- und Bodenverbandes Trave, der Bundesnetzagentur und einer Privatperson mit Aussagen zu:

- Standortalternativenprüfung,
- Lage, Größe, Art und Sicherung der Waldflächen sowie Beachtung des Waldabstandes,
- landschafts- und tiergerechte Gestaltung von Freiflächensolaranlagen, Anlage von Knicks,
- Gesetzlich geschütztes Biotop, Kleingewässer mit Uferbereichen,
- Querung von Gewässern 2. Ordnung und Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft,
- Gewässer Ratzbek, Bebauungsabstand, Entrohrung,
- Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, Umgang mit dem Oberflächen-/Niederschlagswasser (Einleitung, Versickerung),
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- Freihalteabstand Geländeoberfläche und Einfriedung, Mindestabstand für Fischotter,
- Abstand zwischen den Modulen,
- Wanderkorridoren für Wild und andere Großsäuger,
- Schattenwurf und Wachstumsgewährleistung für bestehender Bäume,
- Bodenschonende Errichtung, Betrieb und Rückbau, Verzicht auf tiefgründige Fundamente,
- Umgang mit Munitionsfunden,
- Umgang mit Kulturdenkmalen,
- Lage sowie Überprüfung/Monitoring der Kompensationsmaßnahmen,
- Erholungswert der Nachbarschaft

die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per Email an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de
- Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit, diese schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB:

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes während folgender Zeiten

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zu-sätzlich in das Internet unter folgender Internetseite eingestellt:
https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“.

Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg
Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Reinfeld, den 17.07.2024 Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

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