Sprungziele
Inhalt

Gemeinschaftsschulen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Meldebestätigung

Nr. 99115003000000

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

Seite zurück Nach oben