Bekanntmachung 1. Änderung Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf, Kreis Stormarn
Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Badendorf vom 21.10.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 17.11.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Badendorf erlassen:
§ 1
§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 17.11.2021 erteilt.
Badendorf, den 30.11.2021
gez. Volker Brockmann
Bürgermeister
Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 01.12.2021
gez. Stefan Wulf
Amtsdirektor