Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.02.2022 - die folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnisplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.967.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.858.900 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
108.400 EUR |
2. im Finanzplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.951.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.709.900 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
775.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
330 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
330 % |
2. Gewerbesteuer |
330 % |
§ 4
Die Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu jeweils einem Budget verbunden.
Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.
23619 Badendorf, 03.02.2022 Gemeinde Badendorf
Der Bürgermeister
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Jahr 2022wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 03.02.2022 Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor