Sprungziele
Inhalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2021

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 77 der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Badendorf am 18.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

           1.799.800,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

           1.852.000,00 €

einem Jahresüberschuss von

                          -   €

einem Jahresfehlbetrag von

               52.200,00 €

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

           1.739.000,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

           1.686.200,00 €

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

             417.300,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

             596.900,00 €

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

                          -   €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                          -   €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

                          -   €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

                          -   €

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

330%

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

330%

2.

Gewerbesteuer                                       330%                                


§ 4

Die Produkte entsprechen einem Budget. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 2 und 5 GemHVO-Doppik.

23619 Badendorf, 25. Juni 2021


Gemeinde Badendorf
Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer  A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 25. Juni 2021


Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor

Im Internet bereitgestellt am 24.09.2021                                                                               
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 25.09.2021

24.09.2021 
Seite zurück Nach oben