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14.08.2025

Beschluss Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Badendorf für das Baugebiet Jahns, Heckkaten 1-7 ungerade Hausnummern, Dorfstraße 2-18 gerade Hausnummern

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Badendorf hat in der Sitzung am 24.06.2025 die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Badendorf für das Baugebiet Jahns, Heckkaten 1-7 ungerade Hausnummern, Dorfstraße 2-18 gerade Hausnummern, beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in der beigefügten Übersicht dargestellt. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Badendorf
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Badendorf


Alle Interessenten können die Veränderungssperre in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld, Zimmer A3 und A4 des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich            

Dienstag                                 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                             von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“.

 


Reinfeld, den 13.08.2025                                          Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

 


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