Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12 (Solarpark Ziegelweg) der Gemeinde Badendorf nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Badendorf in der Sitzung am 25.02.2025gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Badendorf (Solarpark Ziegelweg) für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge im Westen durch die Bundesautobahn BAB A 20 und im Norden durch den Gewässerzulauf zu Landgraben und dessen Verlängerung bis zur BAB A 20 und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 04.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht als Teil der Begründung
- Landschaftsplan der Gemeinde Badendorf
- Gemeinde Badendorf: Gemeindeweite Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Entwurf -, Stand: Juni 2023
- Umweltbericht als Teil der Begründung
Blatt 0.1: Ausschnitt Regionalplan I + II
Blatt 0.2: Ausschnitt Entwurf neuer Regionalplan III
Blatt 1: Ausschlussflächen harte Faktoren
Blatt 2: Abwägungsflächen weiche Faktoren
Blatt 3: Ergebnisse
4. Gemeinde Badendorf: Anlage 1: Antragsflächen
Blatt 4: Ergebnisse, beantragte Flächen, Stand: 22.06.2023
5. Bestandserfassung und Artenschutzuntersuchung zu einem B-Plan für eine Freiflächensolaranlage in Badendorf, Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Hamburg, Stand: 24.02.2025
6. Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Badendorf – Solarpark -, PLOH, Stand: Februar 2024
Blatt 1: Fachbeitrag Naturschutz Biotopkartierung, Stand: Februar 2024
7. Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Abwägung der Stellungnahmen
des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Stormarn, des Archäologischem Landesamtes Schleswig-Holstein, der Hansestadt Lübeck, des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Autobahn GmbH des Bundes, AG der nach § 29 BNatSchG, Jagdpächter mit Aussagen zu:
Schutzgut Mensch:
- Blendwirkung PV-Anlagen
- Brandschutz
- Vermeidung von Emissionen
- Wechselwirkungen zwischen den Belangen und zur Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
- Artenschutz (Feldlerche, Haselmäuse, Fledermäuse)
- Natura 2000 – Gebiete
- Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
- Wald, Waldabstand
- Biotopverbundsystem
- Biotoptypen
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt
Schutzgut Boden:
- Bodenschutz
- Eingriffsbilanzierung
- Bodenerosionen
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt
Schutzgut Wasser:
- Gewässerschutz (Niederschlagswasser, Schmutzwasser)
- Grundwasserschutz (Versickerung)
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt
Schutzgut Klima und Luft:
- Klimaschutz
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt
Schutzgut biologische Vielfalt:
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt
Schutzgut Landschaft:
- Landschaftsschutzgebiet, Naturparke
- Eingrünungsmaßnahmen
- Ausschlusskriterien PV-Freiflächenanlagen
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt
Schutzgut Kultur-/Sachgüter:
- Archäologisches Interessensgebiet
- Archäologische Kulturdenkmale
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummer 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per Email an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de
- Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit, diese schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 12 nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zahlungsmöglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB:
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Reinfeld, den 25.03.2025 Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor