Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung In der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben vom 20.12.2017, 2. Nachtrag vom 15.03.2022
Aufgrund von § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) sowie § 44 Abs. 3 S. 6 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 352) und der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2, 6 Abs.
1 und Abs. 4, 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6, 9a Abs. 1 S. 1 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) sowie der §§ 1 Abs. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz am 22.02.2022 folgende Nachtragssatzung erlassen:
§ 3
Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 4,50 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
23858 Barnitz, den 15.03.2022
Hans-Joachim Schütt
(Bürgermeister)
Vorstehende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben der Gemeinde Barnitz wird hiermit bekannt gemacht. Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Barnitz kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 24.03.2022
Stefan Wulf
Amtsdirektor
Im Internet bereitgestellt am 24.03.2022
In den LN bekanntgemacht am 26.03.2022