Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2022 - die folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.063.700 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
971.400 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
92.300 EUR |
2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.051.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
888.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
13.400 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
315 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
315 % |
2. Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Die Teilpläne sind entsprechend §20 Absatz 1 sowie 2 GemHVO-Doppik jeweils zu einem Budget verbunden. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 3 und 4 GemHVO-Doppik.
23858 Feldhorst, 16.03.2022 Gemeinde Feldhorst
Der Bürgermeister
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Jahr 2022wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 16.03.2022 Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor