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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung »Offene Ganztagsschule« an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. S.-H. S. 566) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Hamberge vom 02.12.2021 folgende 2. Satzung zur Änderung der Ganztagsschulsatzung der Gemeinde Hamberge erlassen:

§ 1

§ 4 Absatz (2) erhält folgende Fassung:

§ 4 Ganztagsangebot in den Ferien

(2) Die Ferienbetreuung findet wie folgt statt:

In den Sommerferien die ersten drei Wochen

In den Herbstferien die erste Woche

In den Osterferien die erste Woche

Ein Anmeldeformular mit den Ferienbetreuungszeiten wird den Personensorgeberechtigten mit den Anmeldeunterlagen zur Betreuung in der Offene Ganztagsschule Hamberge ausgehändigt.

Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge tritt zum 01.02.2022 in Kraft.

Hamberge, den 25.01.2022

Paul-Friedrich Beeck

Bürgermeister

Bekanntgemacht im Internet: 10.02.2022
Bekanntgemacht Lübecker Nachrichten: 12.02.2022

10.02.2022 

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