Sprungziele
Inhalt

Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hamberge 
(Aufhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung)

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 2 und 134 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S.566) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Hamberge vom 24.02.2022 folgende Satzung erlassen:

§ 1

(1) Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen in der Gemeinde Hamberge in der Fassung vom 11.10.2004 wird hiermit aufgehoben.

(2) Soweit Abgabenansprüche vor dem Inkrafttreten dieser Aufhebungssatzung entstanden sind, gilt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen in der Gemeinde Hamberge in der Fassung vom 11.10.2004 fort.

§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Die Satzung kann während der üblichen Sprechzeiten im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld sowie unter www.amt-nordstormarn.de eingesehen werden.

Hamberge, den 01.03.2022

Paul Friedrich Beeck

(Bürgermeister)

Im Internet bereitgestellt: 07.03.2022

Hinweis in den Lübecker Nachrichten, Stormarnteil: 09.03.2022


07.03.2022 

Randspalte

Seite zurück Nach oben