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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge

Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hamberge vom 26.08.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 09.09.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Hamberge erlassen:

§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach    § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom   09.09.2021  erteilt.

Hamberge, den 21.09.2021

Bürgermeister

Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 22.09.2021

Stefan Wulf                                                       

Amtsdirektor

Im Internet bereitgestellt am 28.09.2021                                                                               
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 29.09.2021

22.09.2021 

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