Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Heidekamp vom 14.12.2020 (1. Nachtrag vom 01.06.2022)
Aufgrund von §4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) und §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 und Abs. 8, § 2 Abs. 1 S. 1 und § 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 301), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidekamp am 31.05.2022 folgende Satzung erlassen.
§ 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 4
Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund 72,00 Euro
b) für den zweiten Hund 144,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 240,00 Euro
d) für jeden ersten gefährlichen Hund 600,00 Euro
e) für jeden zweiten gefährlichen Hund 1.440,00 Euro
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 2.400,00 Euro
Diese Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
23619 Heidekamp, 01.06.2022
Dr. Horst Mosler
(Bürgermeister)
Vorstehender 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Heidekamp vom 14.12.2020wird hiermit bekannt gemacht.
Die Gebührensatzung liegt im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld,02.06.2022
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor