Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen
Nr. 99058007011000Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.