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12.01.2026

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehhorst hat in ihrer Sitzung am 18.09.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst für das Gebiet Ortsteil Rehhorst, nördlich und südlich der Gemeindestraße Up'n Knust und Neukoppel westlich angrenzend an die Grundstücke Up'n Knust 7b bis 7d, 9b, 13 und 15 a bis 15 c sowie östlich der Kläranlage Rehhorst einschließlich der Begründungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Die erarbeiteten Planunterlagen sind zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit

vom 23.01.2026 bis einschließlich 23.02.2026

im Internet unter der Adresse https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen während dieses Zeitraumes in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst
Geltungsbereich B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 09.01.2026                                        

Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor


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