Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rehhorst sowie Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehhorst hat in ihrer Sitzung am 18.09.2023 beschlossen, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rehhorst für das Gebiet Ortsteil Rehhorst, nördlich und südlich der Gemeindestraße Up'n Knust und Neukoppel westlich angrenzend an die Grundstücke Up'n Knust 7b bis 7d, 9b, 13 und 15 a bis 15 c sowie östlich der Kläranlage Rehhorst aufzustellen. Planungsziel ist die Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zur Siedlungsentwicklung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehhorst hat in ihrer Sitzung am 18.09.2023 auch den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rehhorst für das o.g. Gebiet einschließlich der Begründungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Die erarbeiteten Planunterlagen sind zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit
vom 23.01.2026 bis einschließlich 23.02.2026
im Internet unter der Adresse https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“ veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen während dieses Zeitraumes in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Reinfeld, den 09.01.2026
Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor