Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Wesenberg
Haushaltssatzung
Der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 - die folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
3.309.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
3.767.800 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
458.800 EUR |
2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
3.224.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
3.439.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
200.300 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
339 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
367 % |
2. Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Die Produkte entsprechen einem Budget. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 2 und 5 GemHVO-Doppik.
Wesenberg, 02.12.2021
Gemeinde Wesenberg
Die Bürgermeisterin
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Jahr 2022wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 02.12.2021
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor
Bereitgestellt im Internet am 03.05.2022
Hinweis veröffentlicht in den LN, Stormarnteil, am 05.05.2022