1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Steuerart |
gegenüber bisher |
auf nunmehr |
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1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
310,00 % |
310 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
363,00 % |
363 % |
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2. Gewerbesteuer |
310,00 % |
310 % |
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§ 4
Die Produkte entsprechen einem Budget. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 2 und 5 GemHVO-Doppik.
23847 Westerau, 30.11.2021
Gemeinde Westerau
Die Bürgermeisterin
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 30.11.2021
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor
Im Internet bereitgestellt am 07.03.2022
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 09.03.2022