Sprungziele
Inhalt

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§1 1. Nachtragshaushalt Gemeinde Westerau 2021
§1 1. Nachtragshaushalt Gemeinde Westerau 2021

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

§2 Nachtragshaushalt Westerau 2021
§2 Nachtragshaushalt Westerau 2021


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart

gegenüber bisher

auf nunmehr

1. Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

310,00  %

310 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

363,00  %

363 %

2. Gewerbesteuer

310,00  %

310 %


§ 4

Die Produkte entsprechen einem Budget. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 2 und 5 GemHVO-Doppik.

23847 Westerau, 30.11.2021                                                                                     
Gemeinde Westerau
Die Bürgermeisterin

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 30.11.2021
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor

Im Internet bereitgestellt am 07.03.2022

In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 09.03.2022

07.03.2022 

Randspalte

Seite zurück Nach oben