Sprungziele
Inhalt

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§1 1. Nachtragshaushalt Zarpen 2021 Bekanntmachung
§1 1. Nachtragshaushalt Zarpen 2021 Bekanntmachung

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

§2 1. Nachtragshaushalt Zarpen 2021 Bekanntmachung
§2 1. Nachtragshaushalt Zarpen 2021 Bekanntmachung

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

§3 1. Nachtragshaushalt Zarpen 2021 Bekanntmachung
§3 1. Nachtragshaushalt Zarpen 2021 Bekanntmachung

§ 4

Die Produkte entsprechen einem Budget. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 2 und 5 GemHVO-Doppik.

23619 Zarpen, 02.12.2021                                                                          
Gemeinde Zarpen
Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 02.12.2021                                                                                      
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor


Bereitgestellt im Internet am 15.03.2022
Bekanntgemacht in den Lübecker Nachrichten am 17.03.2022

17.03.2022 

Randspalte

Seite zurück Nach oben