Sprungziele
Inhalt

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.02.2025 die folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.378.600  EUR
  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.603.800  EUR
  einem Jahresfehlbetrag von 225.200  EUR

  einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2
  GemHVO zum Haushaltsausgleich


EUR

  einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage EUR
2. im Finanzplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.223.300  EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.533.300  EUR

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und
  der Finanzierungstätigkeit auf


0 EUR

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
  der Finanzierungstätigkeit auf

122.700  EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0  EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0  EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0  EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,10  Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer  
  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 454 %
  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 309 %
2. Gewerbesteuer 314 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,- EUR.


§ 5

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

a) Gemeindeorgane (111010) und Allgemeine Verwaltung (111020).
b) Grundschulen (211010), Gymnasien, Kollegs (217010), Gemeinschaftsschulen (2182100), Förderschulen (221010) und Schülerbeförderung (241010).
c) sonstige Heimat- und Kulturpflege (281010) und Dorffest, Kindervogelschießen u.ä. (281020)
d) Gemeindestraßen und- Wege (541010) und Straßenbeleuchtung (541020)

(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.

(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik übertragen werden.

(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist zu beachten


23858 Feldhorst, 05.03.2025
Gemeinde Feldhorst
Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Jahr 2025 wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.


23858 Reinfeld, 05.03.2025
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor


Randspalte

Seite zurück Nach oben