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12.01.2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003
(GVOBl. Schl.-H., S. 112) zuletzt geändert am 05.02.2025 durch Art. 3 Ges. (GVOBl. 2025 Schl.-H. Nr. 27)
in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.07.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 121) wird nach Beschlussfassung am 09.12.2025 durch den Amtsausschuss die folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.507.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.319.500  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

811.900  EUR

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO
zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

9.470.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

9.700.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

0  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

1.060.600  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen (VZÄ) auf

59,92  Stellen

§ 3

Die Amtsumlage wird nach einem einheitlichen Satz von 25,67% festgesetzt.

§ 4

Die Umlage für die Grundschule Zarpen beträgt:                                                                                                               683.200 EUR

§ 5

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach §82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,- EUR.

§ 6

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.

(2) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.

(3) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Die Personalkosten und die dazugehörigen Auszahlungen sind von der Deckungsfähigkeit ausgenommen.

(4) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kontenart 783 eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus werden Auszahlungen einer investiven Maßnahme innerhalb eines Budgets, die sich über mehrere Konten verteilen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

(5) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO übertragen werden. Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen werden für übertragbar erklärt.

(6) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO ist zu beachten.

23858 Reinfeld, 12.01.2026 
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor

                                                                                                                                              

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Amt Nordstormarn für das Jahr 2026wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer 17, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 12.01.2026                                                                                        
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor

                

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