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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld- Land für das Jahr 2025

Aufgrund des § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I, S. 405), zuletzt geändert am 15.05.2002 (BGBl. I, S. 1578) in Verbindung mit § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H., S. 86), zuletzt geändert am 13.12.2024 (GVOBl. S. 875, 923), wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 26.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird:

a) im Erfolgsplan mit:    
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 789.800,00 € 
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.071.910,00 € 
einem Jahresergebnis auf -       282.110,00 € 


b) im Vermögensplan  
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 814.800,00 € 
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.222.810,00 € 

§ 2

Es werden festgesetzt:  
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf: -   € 
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf -   € 

§ 3

Die zu erhebenden Geldbeiträge je Beitragseinheit gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 4 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H., S. 86), zuletzt geändert am 13.12.2024 (GVOBl. S. 875, 923), werden gemäß § 25 Absatz 5 Verbandssatzung vom 23.04.2009, zuletzt geändert am 05.05.2023, Anschlussbeiträge gemäß § 5 Wasserbeitragssatzung vom 09.02.2016 und die Benutzungsgebühren gemäß § 3 der Wassergebührensatzung vom 09.02.2016, zuletzt geändert am 01.12.2021, festgesetzt.

§ 4

Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Reinfeld, 04.03.2025 
gez. Hans-Joachim Schütt
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld- Land
Der Verbandsvorsteher

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