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18.04.2023

Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans »Groth Weeden« der Gemeinde Zarpen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Einschränkung des Vorbringens von Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen sowie mit verkürzter Auslegungsfrist

Der von der Gemeindevertretung Zarpen in der Sitzung am 24.11.2022 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Groth Weeden“ der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) nebst Begründung liegt in der Zeit vom

29.03.2023 bis einschließlich 18.04.2023

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Gleichzeitig werden der erneute Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Groth Weeden“ der Gemeinde Zarpen und seine Begründung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erneut auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-nordstormarn.de eingestellt und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Groth Weeden“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Zarpen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

(1)     Festgestellter Landschaftsplan der Gemeinde Zarpen

(2)     Geltender Flächennutzungsplan der Gemeinde Zarpen und die den Planbereich betreffende 2. Änderung

(3)     Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

(4)     Gemeinsame „Scoping-Unterlage“ als „Vorentwurf“ zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 6 „Weden“ der Gemeinde Zarpen zur Beteiligung der von der Planung berührten Nachbargemeinden und Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 2 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB mit Planungsstand vom 22.06.2021

(5)     Lutz, Karsten (2022): Faunistische Bestandserfassung mit Potenzialeinschätzung und Artenschutzuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 6 in der Gemeinde Zarpen.- Stand 27.02.2022

(6)     eds-planung (2022): „Nachweis nach A-RW 1“ zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen- Stand vom 27.01.2023

(7)     ALN Akustik Labor Nord GmbH (2022): „Schalltechnische Untersuchung“ zum Bebauungsplan Nr. 6 „Groth Weden“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Zarpen.- Stand vom 03.08.2022

(8)     Schnoor + Brauer (2020): „Baugrundbeurteilung“ zum Bebauungsplan Nr. 6 „Weden“ der Gemeinde Zarpen- Stand 29.10.2020)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die geänderten Teile der Planung im Hinblick auf die Wirkfaktoren für die Flächen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und auf Pflanzen jeweils einschließlich der biologischen Vielfalt, auf Boden und Fläche, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und sonstige Sachgüter und auf das Landschaftsbild im Kontext der gesamten 7. Änderung des Flächennutzungsplans geprüft:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (7) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn Fachdienst Planung und Verkehr vom 18.05.2022, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein vom 16.05.2022 und vom 21.10.2022, in den privaten Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen sowie in der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein vom 23.06.2022 und des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein vom 11.10.2022 und 09.11.2022

Es werden Aussagen getroffen zu verschiedenen Immissionsarten und zur Sicherung einer immissionsschutzrechtlich verträglichen Situation insbesondere bezüglich Straßenverkehrslärm, zu möglichen Gefahren einschließlich der Verkehrssicherheit, zur bedarfsgerechten Wohngebietsentwicklung in Bezug zu angrenzenden Nutzungen, zu möglichen Verunreinigungen und zu Reinigungspflichten, zum Flächenbedarf, zu Fußwegverbindungen, zu Möglichkeiten der Innenentwicklung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt

  • finden sich in (1), (3), (4), (5) sowie in der Stellungnahme des Kreises Stormarn Fachdienst Planung und Verkehr vom 18.05.2022 und 17.10.2022, in den privaten Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Tiervorkommen und Belangen des Artenschutzes mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

  • finden sich in (1), (3), (4) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn Fachdienst Planung und Verkehr vom 18.05.2022 und 17.10.2022, des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S-H - Untere Forstbehörde - vom 17.05.2022 und 10.10.2022, in den privaten Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen

Es werden Aussagen getroffen zu vorkommenden Biotoptypen, zur Erhaltung geschützter Biotope, zu Eignungsflächen eines Biotopverbundes, zu Ausgleichsflächen, zu Knicks / Knickschutzstreifen und Großbäumen, zu Wald, zur Abgeltung von Kompensationserfordernissen, zu Belangen des Artenschutzes mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (6), (8) sowie in den Stellungsnahmen des Kreises Stormarn Fachdienst Planung und Verkehr vom 18.05.2022 und 17.10.2022, des Wasserbeschaffungsverbands Reinfeld-Land vom 17.05.2022, der Stadt Reinfeld (Holstein) FB 2 Bau und Umwelt vom 04.05.2022, in den privaten Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen, sowie in der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein vom 23.06.2022

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu bestehenden und geplanten Flächennutzungen sowie zum Bedarf, zur Darstellung im Landschaftsplan und zu dessen Fortschreibung, zu Bodenverhältnissen, zu einem Geotop, zum Flächenbedarf, zur Behandlung des Bodens, zu einem Bodenmanagement, zum Grundwasser und dessen Schutz, zu Grundwasserentnahmen, zur Sammlung und Ableitung von Oberflächenwasser einschließlich einer Einleitstelle in die Holstenbek, zu Risiken für den Herrenteich, zu einem Rückhaltebecken, zur Trinkwasserversorgung, zu Grundzügen einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zum Nichtvorliegen von Altablagerungen, Bodenbelastungen und Kampfmitteln bzw. dem Erfordernis ggf. Funde bekannt zu geben

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (1), (3), (4) sowie in den privaten Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen

Es werden generelle Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur örtlichen Situation, zur Energie- und Wärmeversorgung

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kulturgüter (kulturelles Erbe) und sonstige Sachgüter

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (6), (7) sowie in den Stellungnahmen des Archäologischen Landesamts vom 20.05.2022, des Kreises Stormarn Fachdienst Planung und Verkehr vom 18.05.2022 und 17.10.2022, des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S-H - Untere Forstbehörde - vom 17.05.2022 und 10.10.2022, des Wasserbeschaffungsverbands Reinfeld-Land vom 17.05.2022, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein vom 16.05.2022 und 21.10.2022, der Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) vom 11.05.2022, in den privaten Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen, sowie in der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein vom 23.06.2022 und des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein vom 11.10.2022 und 09.11.2022

Es werden Aussagen getroffen zur bedarfsgerechten Entwicklung des Wohngebiets in Bezug zu benachbarten Nutzungen, zur Verkehrsanbindung und Erschließung, zu Fußwegverbindungen, zur Sicherung einer immissionsschutzrechtlich verträglichen Situation, zur Abfallentsorgung, zu bestehenden und ehemaligen Kulturdenkmalen, zu möglichen archäologischen Fundplätzen in archäologischen Interessengebieten, zur Plangebietsabgrenzung, zur Abschirmung gegenüber bestehenden Bebauungen; zu möglichen Schäden an baulichem Bestand, zur Trinkwasserversorgung, zum Brandschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild)

  • finden sich in (1), (3), (4) und in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn Fachdienst Planung und Verkehr vom 18.05.2022 und 17.10.2022 sowie der Bürger und Bürgerinnen

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Erfordernis der Vermeidung von Eingriffen in die Landschaft, insbesondere zur Erhaltung von Großbäumen und anderen Biotoptypen, zur Abschirmung gegenüber bestehenden Bebauungen, zur Ortsrandgestaltung, zu Gründächern

Die geänderten Teile der Planung liegen wie im nachfolgenden Übersichtsplan schraffiert dargestellt im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Groth Weeden“:

Geltungsbereich 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen
Geltungsbereich 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Reinfeld, den 17.03.2023                              Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

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