Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn
Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Einschränkung des Vorbringens von Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen sowie mit verkürzter Auslegungsfrist
Der von der Gemeindevertretung Klein Wesenberg in der Sitzung am 02.03.2023 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilbereiche
A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (Kreisstraße K 7) und westlich der Teichanlage
B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6
C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
und die Begründung liegen
vom 29.03.2023 bis einschließlich 18.04.2023
in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht als Teil der Begründung
- Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt
Landschaftsplan der Gemeinde Klein Wesenberg
- Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgütern
Fachgutachten
- Faunistische Potenzialanalyse sowie artenschutzrechtliche Stellungnahme im Rahmen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg
- Immissionsschutzstellungnahme für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg im Kreis Stormarn der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (Teilgebiet A)
- Lärmuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg (Teilgebiet A)
- Chemischer Untersuchungsbericht: Entwicklung und Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg – Chemische Analytik von Asphalt und Boden (Teilgebiet A)
- Geotechnischer Bericht: Entwicklung und Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 11, Gemeinde Klein Wesenberg – Baugrund und Gründungsempfehlung (Teilgebiet A)
- Kapazitätsnachweis Einmündung Erschließungsstraße und Kreisstraße 7 (Alte Dorfstraße) (Teilgebiet A)
- Bestandsaufnahme der Kläranlage Klein Wesenberg inkl. Zusatzbericht
Stellungahmen des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH/Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport SH, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH, des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr SH, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Untere Forstbehörde), des Archäologischen Landesamtes, des Kreises Stormarn, der Landwirtschaftskammer SH, des Naturschutzbundes sowie des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, des Landessportverbandes SH, des Wasser- und Bodenverbandes Trave und einer Privatperson mit Aussagen zu:
- Alternativenprüfung,
- Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen,
- Verkehrsemissionen und daraus resultierenden Schallschutzmaßnahmen,
- Landwirtschaftliche Emissionen und deren Auswirkungen,
- Schallemissionen, die von der Schießsportanlage ausgehen, und deren Auswirkungen,
- Schallemissionen, die von der Freiwilligen Feuerwehr ausgehen, und deren Auswirkungen,
- Umgang mit dem Oberflächen-/Niederschlagswasser (Einleitung, Versickerung),
- Regionaler Grünzug,
- Lage, Größe, Art und Sicherung der Waldflächen und der gehölzbestockten Grünfläche,
- Lage, Größe, Art und Sicherung der Knicks inkl. der Schutzstreifen,
- Waldumwandlung und Ersatzwaldbildung,
- Vorhandensein einer Obstwiese als Ausgleichsfläche,
- Fledermauspopulationen,
- Art der Bauweise zur Reduzierung des Flächenverbrauchs,
- Verbot von Schottergärten,
- Gestaltung der Dachflächen, verbindliche Vorgabe von Flachdächer als Gründächer und von Photovoltaikanlagen auf allen Dächern.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Gleichzeitig werden der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg und seine Begründung sowie die nach § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erneut auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-nordstormarn.de eingestellt und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Reinfeld, den 17.03.2023 Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor