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14.04.2025

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mönkhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkhagen hat in ihrer Sitzung am 29.10.2024 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der Begründungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Die erarbeiteten Planunterlagen sind zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit

vom 25.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025

im Internet unter der Adresse https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen während dieses Zeitraumes in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich F5
Geltungsbereich F5


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 14.04.2025                                                 Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor




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