Grundsteuerreform - Informationen
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer,
Zum 01. Januar 2025 tritt die neue Reform der Grundsteuer in Kraft. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet und berechnet.
Für die Ermittlung der neuen Grundsteuern haben Sie, als Eigentümer, zunächst die Grundsteuerwerterklärung durchgeführt. Auf Basis Ihrer Daten wurde vom Finanzamt der Grundsteuerwertbescheid festgestellt. Dieser diente als Grundlagenbescheid für den Grundsteuermessbescheid.
Beide wurden Ihnen bereits durch das zuständige Finanzamt übermittelt. Gegen diese Grundlagenbescheide hatten Sie eine Einspruchsfrist von einem Monat nach Zustellung.
Die Höhe des zu zahlenden Grundsteuerbetrages berechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Grundsteuer
Der Ihnen jetzt vorliegende Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid auf die beiden vorangegangenen Bescheide des Finanzamtes. Die Gemeinde ist bei der Berechnung an den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes gebunden.
Widersprüche bzgl. des Grundsteuerwertes, der Höhe des Messbetrages sowie der Grundsteuer, richten Sie bitte, aufgrund der Bindungspflicht an die o. g. Grundlagenbescheide, an das zuständige Finanzamt Stormarn, Berliner Ring 25, 23843 Bad Oldesloe, Tel.: 04531/507-900.
Nähere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link (öffnet sich im neuen Fenster).
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform
Wird der Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt durch Ihren Einspruch berichtigt, senden wir Ihnen den entsprechenden Änderungsbescheid zeitnah zu.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Steueramt des Amtes Nordstormarn,
Tel.: 04533 2009-400.
Zahlung:
Bitte beachten Sie, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen nicht automatisch auf neue Objekte übertragen wurden. Für Rückfragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an unsere
Kasse, Tel.: 04533 2009-460/-462.
Passen Sie ggf. Daueraufträge bei Ihrer Bank an.
Mit freundlichen Grüßen
-Steueramt-
Amt Nordstormarn