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16.10.2024

Hinweis zur Verkehrssicherungspflicht: Heckenrückschnitt sowie Reinigung der Gehwege und Rinnsteine

Das Amt Nordstormarn erinnert im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger daran, den Hecken-, Strauch-, oder Baumbewuchs soweit zurückzuschneiden, dass die Gehwege ungehindert passiert werden können, Straßenlaternen und Verkehrszeichen gut sichtbar sind und auch an Ein- und Ausfahrten sowie Straßeneinmündungen die Sicht für alle Verkehrsteilnehmenden gegeben ist.

Die Rinnsteine müssen regelmäßig von Bewuchs befreit und gesäubert werden, damit ein Abfließen des Regenwassers gewährleistet ist und das Risiko einer Überschwemmung nicht besteht. Ebenso muss das Laub von den Gehwegen entfernt werden um Rutschgefahr zu verhindern.

Für alle Bürgerinnen und Bürger ist der Rückschnitt der Hecken sowie die Entfernung des Herbstlaubs wichtig, damit die Gehwege verkehrssicher genutzt werden können.

Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher gebeten, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

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