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06.01.2026

Informationen zur aktuellen Lage der Geflügelpest im Kreis Stormarn

Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 7/2025 vom 12.12.2025 wurde die Schutzzone aufgehoben. Die Gebiete, die vormals in der Schutzzone waren, sind dadurch Teil der Überwachungszone geworden. Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 vom 22.12.2025 wurde dann auch die Überwachungszone aufgehoben. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2025 gilt weiterhin. Für das gesamte Kreisgebiet gilt weiterhin die Aufstallpflicht für entsprechende Haltungen ab 50 Tieren. Die aktuellen Allgemeinverfügungen können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen:

Aktuelle Allgemeinverfügung

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