Satzung der Gemeinde Wesenberg über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung - BMS)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) sowie des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg vom 05.06.2025 diese Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Wesenberg erlassen.
§ 1
Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung
(1) Satzungen und andere Bekanntmachungen der Gemeinde Wesenberg, nachfolgend Gemeinde genannt, werden durch Bereitstellen auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn unter www.amt-nordstormarn.de bekanntgemacht.
(2) Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig vom Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 zusenden lassen. Textfassungen werden zusätzlich beim Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(5) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden durch Aushang im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld bekanntgemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet gestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-hostein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Wesenberg, Kreis Stormarn, vom 06.09.2021 außer Kraft.
Wesenberg, den 20. Juni 2025
gez. Martin Oldenburg
Bürgermeister
Vorstehende Satzung der Gemeinde Wesenberg über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung – BMS) wird hiermit bekannt gemacht. Die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Wesenberg kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 20. Juni 2025
gez. Jörg Tietgen
Amtsdirektor