Update zur aktuellen Lage der Geflügelpest im Kreis Stormarn
In Wakendorf I wurde ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, weswegen auch im Kreis Stormarn die bestehenden Restriktionszonen (ein wenig) erweitert werden mussten.
Bitte beachten Sie hierzu die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 6/2025 zur Änderung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 5/2025, die seit heute gilt. Die aktuellen Allgemeinverfügungen können
Sie unter dem folgenden Link einsehen: Aktuelle Allgemeinverfügung Br. 6/2025
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2025 gilt weiterhin. Für das gesamte Kreisgebiet außerhalb der Restriktionszonen gilt weiterhin die Aufstallpflicht für entsprechende Haltungen ab 50 Tieren. Innerhalb der Restriktionszonen gilt die Aufstallfpflicht für alle entsprechenden Tierhaltungen. Eine interaktive Karte zu den Restriktionszonen finden Sie hier: Interaktive Karte zu den Restriktionszonen