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31.01.2023

Sachstand der Grundsteuerreform

Ab dem 01.01.2025 wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer zu zahlen sein.

Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge.

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer/innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eigentümer/innen mehrerer Grundstücke müssen für jedes Grundstück jeweils eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben.

Zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist der- oder diejenige verpflichtet, der/die am 01.01.2022 Eigentümer/in des Grundstücks war.

Ab Ende Juni 2022 wird das Land Schleswig-Holstein allen Grundstückseigentümer/innen ein Informationsschreiben zu senden. Dort finden Sie neben Informationen zur Grundsteuerreform auch die Steuernummer für Ihr jeweiliges Grundstück.

Über www.elster.de können Sie ab dem 01.07.2022 die Erklärung elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de beantragen. Ist bereits ein Benutzerkonto vorhanden, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses verwenden.

Sie haben auch die Möglichkeit über www.elster.de Feststellungserklärungen für andere Personen (z.B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) zu übermitteln.

Dafür bedarf es keiner zusätzlichen Registrierung. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Erklärung nur unter Angabe der bisherigen Steuernummer möglich ist.

Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch bis zum 31.01.2023 abzugeben.

In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, wenn Ihnen z. B. die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Abgabe fehlen.

Papiervordrucke erhalten Sie ab sofort im Eingangsbereich des Amtes Nordstormarn.

Darüber hinaus finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/grundsteuer weitere Informationen.

Dort können Sie auch Vordrucke herunterladen.

Das Amt Nordstormarn ist in das Verfahren der Wertermittlung nicht eingebunden und kann nur auf Ihr zuständiges Finanzamt in Bad Oldesloe verweisen.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Kontaktdaten:
Finanzamt Stormarn
Berliner Ring 25,

23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 507-900
Fax: 04531 507-39
Email: poststelle@fa-stormarn.landsh.de

Links:
Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Bestellformular für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster SH (gdi-sh.de)
ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Video »Erklär doch mal, Robin: die Grundsteuer«

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