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23.02.2023

Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld- Land für das Jahr 2023

Aufgrund des § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12. Februar 1991 (BGBl. I., S. 405) in Verbindung mit § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H., S. 86)  wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 26.01.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird:

a) im Erfolgsplan mit:

einem Gesamtbetrag der Erträge

auf

               825.000,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

782.600,00 €

einem Jahresergebnis

von

42.400,00 €

b) im Vermögensplan

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

auf

               845.000,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

auf

925.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf:

 -   €

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

                                 -   €

§ 3

Die zu erhebenden Geldbeiträge gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 4 LWVG werden gemäß § 23 Absatz 5 Verbandssatzung in besonderen Satzungen als Anschlussbeiträge und Benutzungsgebühren festgesetzt.

§ 4

Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Reinfeld, 14.02.2023

gez. Hans-Heinrich Rahn-Marx

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld- Land
Der Verbandsvorsteher

Vorstehende Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld- Land für das Jahr 2023 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp10 in 23858 Reinfeld im Zimmer A2 während der Dienststunden für jedes Verbandsmitglied zur Einsichtnahme aus.

Reinfeld, 14.02.2023

gez. Hans-Heinrich Rahn-Marx

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld- Land
Der Verbandsvorsteher

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