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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop
Datum: Mo, 24.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2021  
SI/2021/16-016  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Heilshoop  
2022/16-079  
Ö 7  
KiTa "Unterm Himmelszelt" in Heilshoop - Wirtschaftsplan 2022  
2021/16-077  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung mit Plan 2022  
Enthält Anlagen
2022/16-078  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hebesatz r die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt.

 

2. Die Gebührenr die zentrale Abwasserbeseitigung werden festgesetzt auf:

a)        Grundgebühr je Anschluss EUR 5,-/ Monat

b)        Verbrauchsgebühr EUR 3,71/ m3

 

3. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. und 2. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoopr das Haushaltsjahr 2022.

 

4. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO derrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

5. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heilshoop verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    24.01.2022 - Gemeindevertretung Heilshoop
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert und wird somit für 2022 auf 300 v.H. festgesetzt.

 

2. Die Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung werden festgesetzt auf:

a)        Grundgebühr je Anschluss beträgt weiterhin EUR 3,20/ Monat

b)        Verbrauchsgebühr EUR 3,41/ m3

3. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. und 2. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2022.

Änderung: Der Ansatz 2022 im Produktsachkonto Mischwasserbeseitigung, Unterhaltung (538020.522100) wird reduziert um EUR 10.000,- auf EUR 10.400,-.

 

4. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO derrgermeister, bei unerheblichen über- und aerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

5. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2020 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heilshoop verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO derrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und aerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MW Gebührenkalkulation (72 KB)      
Ö 9  
Verschiedenes      
               

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