Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.08.2022 | SI/2022/21-065 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der/des Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Jahresabschluss der Gemeinde Westerau per 31.12.2019 | 2022/21-175 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Jahresabschluss der Gemeinde Westerau per 31.12.2020 | 2022/21-176 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anpassung der Abwassergebühren | 2022/21-177 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Neubau der FFW - Kostenrahmen | 2022/21-178 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/21-181 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. - Der Haushaltsplan für das Jahr 2023. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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08.11.2022 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. - der Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: - Anpassung der Schulverbandsumlage auf den nun feststehenden Betrag von 36.819 €.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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05.12.2022 - Gemeindevertretung Westerau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. - Der Haushaltsplan für das Jahr 2023. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023. - Anpassung der Schulverbandsumlage auf den nun feststehenden Betrag von 36.819 €
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Sanierung der Straße "Webertwiete" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Befestigung des Bankettstreifens an der Einfahrt zum Sportplatz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||